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   BSG, 29.05.1973 - 2 RU 92/70   

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https://dejure.org/1973,11319
BSG, 29.05.1973 - 2 RU 92/70 (https://dejure.org/1973,11319)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1973 - 2 RU 92/70 (https://dejure.org/1973,11319)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1973 - 2 RU 92/70 (https://dejure.org/1973,11319)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Einigkeit besteht darüber, dass es sich um eine Gefahr handeln muss, die der Allgemeinheit droht, also beliebige Personen oder Sachen treffen kann, die in den Gefahrenbereich gelangen oder sich in ihm befinden (BSG Urteil vom 29. Mai 1973 - 2 RU 92/70 - USK 73170, Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 47/85 - USK 8673, Urteil vom 29. September 1992 - 2 RU 44/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; BGH Urteil vom 20. März 1979 - VI ZR 14/78 - NJW 1979, 1410).
  • LSG Hessen, 02.12.2014 - L 3 U 10/13

    Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall

    Danach kann auch ein nur zu einem Sachschaden führender Unglücksfall den Unfallversicherungsschutz eines Nothelfers begründen, wobei aber im Allgemeinen die Auffassung vertreten wird, dass ein drohender Bagatellschaden an Sachen den Versicherungsschutz nicht auslösen kann, um einen Wertungswiderspruch zu den weiteren Varianten des § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII zu vermeiden, die durchweg eine erhebliche Gefährdung voraussetzen (Urteile des BSG vom 29. Mai 1973, 2 RU 92/70 sowie vom 13. September 2005, B 2 U 6/05 R - jeweils juris; Urteil des Senats vom 21. November 2006, L 3 U 9/06; Schlegel in: Schulin, Handbuch des Sozialrechts, Bd. 2 Unfallversicherungsrecht, § 17 Rdnrn. 51 und 58; Bieresborn, a.a.O., Anm. 251 zu § 2; Hauck, Noftz, Riebel, SGB VII, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Anm. 173 zu § 2).
  • BSG, 30.10.1974 - 8 RU 100/73
    'Urteil des 2° Senats des BSG vom 29° Mai 4975 (2 RU 92/70) seine Zuständigkeit nicht gegeben sei° Als Unternehmer der privaten Kraftfahrzeughaltung sei nur der Halter des Fahrzeuges anzusehen" Die Voraussetzungen für eine Hilfeleistung bei gemeincr Gefahr seien ebenfalls zutreffend verneint worden°.

    25° Januar 1975 - 2 RU 216/72 - und vom 29° Mai 1973 - 2 RU 92/70")° Selbst wenn das Halten eines Kraftfahrzeuges noch in den Rahmen einer Haushaltung fallen sollte, so ergibt sich jedoch aus der ausdrücklichen Regelung des 5 658 Abs° 2 Nr° 2 RVG, daß als Unternehmer der privaten Kraftfahrzeughaltung nicht der Haushaltungsverstand, sondern der Halter des Fahrzeuges anzusehen ist° Im vorliegenden Fall haben die Ausführungen der Beklagten über die vermeintliche Zuständigkeit des für Haüshaltungen nach 5 657 Abs° 1 Nr, } RVG zuständigen gemeindlichen Unfallversicherungsträgers ohnehin keinen realen Bezug, da das angefochtene Urteil keine tatsächlichen Feststellungen darüber enthält, daß D" als Halter des fest- 44 -.

  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 113/75
    In weiteren Entscheidungen gegenüber der Klägerin hat der Senat unter erneuter Würdigung des Vorbringens der Klägerin an seiner Rechtsauffassung festgehalten (vgl. u.a. BSG Urteil vom 29. Mai 1975 - 2 RU 92/70 - und vom 12. Oktober 1975 - 2/8/2 RU 175/72 -).
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